Zum Hintergrund
Impressum-Check: worum es dabei geht
Was hier genau geprüft wird
Die Prüfung sucht auf Ihrer Startseite den Link zum Impressum, ruft die Seite ab und geht den Text auf die Pflichtangaben nach § 5 DDG durch: Anschrift mit Straße, Hausnummer, Postleitzahl und Ort, E-Mail-Adresse, ein zweiter schneller Kontaktweg, vertretungsberechtigte Person bei Gesellschaften, Register und Registernummer, Umsatzsteuer-Identifikationsnummer. Zusätzlich sieht sie nach, ob veraltete Fundstellen zitiert werden.
Was ein Fund bedeutet
Zwei Befunde treten besonders häufig auf. Das Telemediengesetz ist im Mai 2024 im Digitale-Dienste-Gesetz aufgegangen; die Impressumspflicht steht seither in § 5 DDG. Wer weiterhin „§ 5 TMG“ schreibt, zitiert ein Gesetz, das es nicht mehr gibt — inhaltlich meist folgenlos, aber ein sichtbares Zeichen dafür, dass seit Jahren niemand hingesehen hat. Dasselbe gilt für Verweise auf den Rundfunkstaatsvertrag, der 2020 vom Medienstaatsvertrag abgelöst wurde.
Der zweite Befund ist der Link auf die europäische Plattform zur Online-Streitbeilegung. Die wurde zum 20. Juli 2025 eingestellt. Der Link führt ins Leere, und die Pflicht, auf sie hinzuweisen, ist mit ihr entfallen.
Was Sie damit tun
Fundstellen aktualisieren, toten Link entfernen, fehlende Angaben ergänzen. Zehn Minuten Arbeit, die zwei Angriffsflächen wegnehmen. Wichtiger als die Paragrafenzahl ist aber, dass das Impressum von jeder Seite aus erreichbar ist — der häufigste echte Fehler ist die Landingpage ohne Seitenfuß.
Die Grenze dieser Prüfung
Geprüft wird, ob bestimmte Angaben im Text vorkommen, nicht ob sie inhaltlich stimmen. Branchenabhängige Pflichten — Kammerzugehörigkeit, Berufsbezeichnung, Aufsichtsbehörde, die Angaben nach § 18 MStV für redaktionelle Inhalte — lassen sich so nicht beurteilen. Das Ergebnis ist ein technischer Befund und keine Rechtsberatung.