Zum Hintergrund
Pflichtlinks im Fuß: worum es dabei geht
Was hier genau geprüft wird
Die Prüfung nimmt Ihre Startseite, sammelt die internen Links ein und ruft bis zu acht Ihrer Unterseiten ab. Auf jeder einzelnen sieht sie nach, ob ein Link zum Impressum und ein Link zur Datenschutzerklärung vorhanden ist. Das Ergebnis ist eine Liste, Seite für Seite.
Was ein Fund bedeutet
Die Angaben nach § 5 DDG müssen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar sein. „Ständig verfügbar“ heißt: von jeder Seite aus, nicht nur von der Startseite. Für die Datenschutzerklärung gilt Entsprechendes — die Informationspflicht nach Art. 13 DSGVO greift bei jedem Aufruf.
Der klassische Fehler ist nicht die vergessene Verlinkung im Seitenfuß, sondern die Seite ohne Seitenfuß: eine Landingpage für eine Anzeige, eine Aktionsseite, eine Seite aus einem anderen Baukasten. Ausgerechnet dort, wo bezahlter Verkehr ankommt, fehlen dann die Pflichtangaben.
Was Sie damit tun
Fehlt der Fuß auf einzelnen Seiten, gehört er dorthin — auch wenn die Seite „nur“ für eine Kampagne gebaut wurde. Bei Baukästen mit eigenen Landingpage-Vorlagen muss man das oft einmal von Hand einstellen; danach gilt es für alle neuen Seiten.
Die Grenze dieser Prüfung
Geprüft werden bis zu acht Seiten, die von der Startseite aus verlinkt sind. Seiten, die nur über die Suche, einen QR-Code oder eine Anzeige erreichbar sind, tauchen hier nicht auf — und das sind erfahrungsgemäß genau die, bei denen der Fuß fehlt. Wenn Sie solche Seiten haben, geben Sie deren Adresse direkt ein.