Zum Hintergrund
Drittland-Check: worum es dabei geht
Was hier genau geprüft wird
Die Prüfung sammelt alle fremden Server, die Ihre Seite beim Aufruf anfragt, und ordnet sie bekannten Anbietern zu. Für jeden erkannten Anbieter zeigt sie, wo dessen Sitz liegt, und trennt danach: innerhalb der EU beziehungsweise des EWR, oder außerhalb. Was sich nicht zuordnen lässt, wird eigens aufgeführt, statt stillschweigend unter den Tisch zu fallen.
Was ein Fund bedeutet
Verlassen Daten Ihrer Besucher den europäischen Raum, braucht es dafür eine Grundlage nach Kapitel V der DSGVO. Bei US-Anbietern läuft das in der Praxis über den Angemessenheitsbeschluss oder über Standardvertragsklauseln — beides muss man haben und benennen können, und beides gehört in die Datenschutzerklärung.
Wichtig ist, was diese Prüfung nicht behauptet: Sie sagt nicht, dass eine Übermittlung unzulässig ist. Sie sagt, dass eine stattfindet. Ob sie gerechtfertigt ist, entscheidet der Einzelfall.
Was Sie damit tun
Für jeden Eintrag außerhalb der EU prüfen, ob es eine europäische Alternative gibt oder ob der Dienst überhaupt gebraucht wird. Schriften und Programmbibliotheken lassen sich fast immer selbst ausliefern. Bei Karten und Videos gibt es die Zwei-Klick-Lösung: eine Vorschau, die erst nach ausdrücklicher Zustimmung lädt. Was bleibt, gehört sauber dokumentiert.
Die Grenze dieser Prüfung
Die Zuordnung erfolgt über den Sitz des Anbieters, nicht über den Standort des Servers. Das ist Absicht: Ein Rechenzentrum in Frankfurt ändert nichts daran, ob ein Anbieter dem Zugriff eines Drittstaates unterliegt — und umgekehrt sagt ein Server in den USA allein noch nichts über die Rechtslage. Dienste, die die Erkennungsliste nicht kennt, erscheinen als „nicht zuzuordnen“.