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Pflichtangaben

Hat Ihre Seite eine Erklärung zur Barrierefreiheit?

Brauche ich seit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz eine Erklärung — und habe ich eine?

Kostenlos, ohne Anmeldung, ohne Cookie. Die eingegebene Adresse wird für die Prüfung einmal abgerufen und danach nicht gespeichert. Was dabei passiert

Zum Hintergrund

Barrierefreiheit: worum es dabei geht

Was hier genau geprüft wird

Die Prüfung sucht zuerst nach einer verlinkten Erklärung zur Barrierefreiheit. Danach geht sie die technischen Grundlagen durch, die sich im Quelltext feststellen lassen: die Sprachangabe im html-Element, Alternativtexte bei Bildern, Beschriftungen von Formularfeldern, die Auszeichnung der Seitenbereiche über header, nav, main und footer, einen Sprunglink zum Inhalt und die Tabulatorreihenfolge.

Was ein Fund bedeutet

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz gilt seit dem 28. Juni 2025 für viele Angebote an Verbraucher — Onlineshops, Buchungen, Bankdienste. Reine Informationsseiten sind nicht erfasst, und für Dienstleistungen gibt es eine Ausnahme für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten und höchstens zwei Millionen Euro Jahresumsatz. Ob Sie betroffen sind, entscheidet Ihr Angebot, nicht diese Prüfung.

Die technischen Befunde sind davon unabhängig interessant. Eine fehlende Sprachangabe bedeutet, dass Vorlesesoftware nicht weiß, in welcher Sprache sie aussprechen soll. Ein Bild ohne alt-Attribut wird als „unbekanntes Bild“ vorgelesen. Ein Formularfeld ohne Beschriftung lässt sich blind nicht bedienen — ein Platzhaltertext im Feld ersetzt sie nicht, er verschwindet beim Tippen.

Was Sie damit tun

Die gefundenen Punkte sind fast alle in Minuten behoben und verbessern die Seite auch für Leute ohne Einschränkung: Sprachangabe setzen, Alternativtexte nachtragen, Formularfelder beschriften, Bereiche auszeichnen. Das ist die Grundlage, auf der alles Weitere aufbaut.

Die Grenze dieser Prüfung

Das sind die Punkte, die im Quelltext stehen. Ob eine Seite wirklich bedienbar ist — Kontraste im Zusammenspiel, Fokusreihenfolge, Verständlichkeit der Sprache, Bedienung allein mit der Tastatur —, zeigt erst ein Test mit Vorlesesoftware und echten Menschen. Eine bestandene Prüfung hier ist kein Nachweis von Barrierefreiheit.

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Wie dieses Werkzeug arbeitet

Die eingegebene Adresse wird von meinem Server einmal aufgerufen — genau so, wie es jeder Browser tut. Ausgewertet wird, was dabei zurückkommt. Es wird nichts verändert, nichts angemeldet und nichts abgespeichert: weder die geprüfte Adresse noch das Ergebnis. Wenn Sie diese Seite verlassen, ist das Ergebnis weg.

Das Ergebnis ist ein technischer Befund und keine Rechtsberatung. Es sagt, was gefunden wurde — nicht, ob daraus eine Pflicht folgt. Ob etwas zu tun ist, hängt vom Einzelfall ab; im Zweifel fragen Sie jemanden, der dazu beraten darf. Eine Gewähr für Vollständigkeit oder Richtigkeit der Befunde übernehme ich nicht.

Keine Cookies · keine Anmeldung · keine fremden Server · Datenschutz zu den Werkzeugen

Gebaut wird das von mir in Nürnberg — mit Terminen vor Ort in Fürth, Erlangen, Forchheim, Schwabach, Ansbach und 30 weiteren Orten in der Region.