Zum Hintergrund
Barrierefreiheit: worum es dabei geht
Was hier genau geprüft wird
Die Prüfung sucht zuerst nach einer verlinkten Erklärung zur Barrierefreiheit. Danach geht sie die technischen Grundlagen durch, die sich im Quelltext feststellen lassen: die Sprachangabe im html-Element, Alternativtexte bei Bildern, Beschriftungen von Formularfeldern, die Auszeichnung der Seitenbereiche über header, nav, main und footer, einen Sprunglink zum Inhalt und die Tabulatorreihenfolge.
Was ein Fund bedeutet
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz gilt seit dem 28. Juni 2025 für viele Angebote an Verbraucher — Onlineshops, Buchungen, Bankdienste. Reine Informationsseiten sind nicht erfasst, und für Dienstleistungen gibt es eine Ausnahme für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten und höchstens zwei Millionen Euro Jahresumsatz. Ob Sie betroffen sind, entscheidet Ihr Angebot, nicht diese Prüfung.
Die technischen Befunde sind davon unabhängig interessant. Eine fehlende Sprachangabe bedeutet, dass Vorlesesoftware nicht weiß, in welcher Sprache sie aussprechen soll. Ein Bild ohne alt-Attribut wird als „unbekanntes Bild“ vorgelesen. Ein Formularfeld ohne Beschriftung lässt sich blind nicht bedienen — ein Platzhaltertext im Feld ersetzt sie nicht, er verschwindet beim Tippen.
Was Sie damit tun
Die gefundenen Punkte sind fast alle in Minuten behoben und verbessern die Seite auch für Leute ohne Einschränkung: Sprachangabe setzen, Alternativtexte nachtragen, Formularfelder beschriften, Bereiche auszeichnen. Das ist die Grundlage, auf der alles Weitere aufbaut.
Die Grenze dieser Prüfung
Das sind die Punkte, die im Quelltext stehen. Ob eine Seite wirklich bedienbar ist — Kontraste im Zusammenspiel, Fokusreihenfolge, Verständlichkeit der Sprache, Bedienung allein mit der Tastatur —, zeigt erst ein Test mit Vorlesesoftware und echten Menschen. Eine bestandene Prüfung hier ist kein Nachweis von Barrierefreiheit.