Zum Hintergrund
Datenschutz-Abgleich: worum es dabei geht
Was hier genau geprüft wird
Die Prüfung sucht auf Ihrer Startseite den Link zur Datenschutzerklärung, holt diese Seite und liest ihren Text. Parallel ermittelt sie, welche fremden Dienste auf der Startseite tatsächlich eingebunden sind. Dann vergleicht sie beides — und zwar in beide Richtungen.
Was ein Fund bedeutet
Es gibt drei Befunde, und der dritte ist der unangenehmste. Erstens: Ein Dienst ist eingebunden, steht aber nicht im Text. Das ist die Lücke, an die man zuerst denkt. Zweitens: Ein Dienst steht im Text, ist aber gar nicht eingebunden — der typische Textbaustein-Effekt, wenn eine Erklärung aus einem Generator übernommen und nie an die eigene Seite angepasst wurde. Auch das ist falsch, nur in die andere Richtung. Drittens: Der Text verneint einen Dienst ausdrücklich — „diese Website verwendet kein Google Maps“ —, während er eingebunden ist. Das ist der Fall, bei dem die Erklärung dem widerspricht, was tatsächlich passiert.
Verneinungen erkennt die Prüfung und zählt sie nicht als Nennung. „Wir verwenden kein Analysewerkzeug“ ist keine Erwähnung eines Analysewerkzeugs.
Was Sie damit tun
Die Lücken schließen, und zwar in beide Richtungen. Eine Datenschutzerklärung, die Dinge behauptet, die es nicht gibt, ist genauso unbrauchbar wie eine, in der etwas fehlt — und sie schafft unnötig Angriffsfläche, weil sich jede Behauptung überprüfen lässt.
Die Grenze dieser Prüfung
Verglichen wird die Startseite mit dem Text der Erklärung, über eine Liste bekannter Dienste. Was diese Liste nicht kennt, taucht in keiner der beiden Richtungen auf. Eine inhaltliche Prüfung des Textes findet nicht statt — ob Ihre Erklärung juristisch vollständig ist, sagt Ihnen diese Prüfung nicht.