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Cookie-Checker: worum es dabei geht
Was hier genau geprüft wird
Die Prüfung ruft Ihre Seite einmal auf — wie ein Besucher, der zum ersten Mal kommt — und liest die Set-Cookie-Anweisungen aus der Antwort Ihres Servers. Für jedes gefundene Cookie zeigt sie Namen, Laufzeit und die gesetzten Eigenschaften. Zusätzlich gleicht sie die Namen gegen die üblichen Kennungen von Analyse- und Werbewerkzeugen ab und erkennt, ob ein Einwilligungsbanner eingebunden ist.
Was ein Fund bedeutet
Maßgeblich ist § 25 TDDDG. Danach braucht das Speichern von Informationen auf dem Gerät des Nutzers eine Einwilligung — es sei denn, es ist unbedingt erforderlich, damit der ausdrücklich gewünschte Dienst funktioniert. Ein Warenkorb, eine Anmeldung, ein Schutz gegen automatisiertes Absenden von Formularen: erforderlich. Analyse, Reichweitenmessung, Werbung: nicht.
Ein Cookie, das beim ersten Aufruf gesetzt wird, ist genau der Fall, auf den es ankommt: Zu diesem Zeitpunkt hat niemand zugestimmt. Steht dort ein Banner und wird trotzdem schon ein Analyse-Cookie gesetzt, ist das Banner wirkungslos — mit dem unangenehmen Nebeneffekt, dass es dokumentiert, dass das Thema bekannt war.
Was Sie damit tun
Die interessante Frage ist nicht „Banner ja oder nein“, sondern „was setzt meine Seite überhaupt“. Viele Websites von Handwerksbetrieben, Praxen und Vereinen setzen ohne Analysewerkzeug gar nichts und brauchen deshalb auch kein Banner — das spart einen Klick vor dem Inhalt und die Dokumentationspflichten dahinter.
Die Grenze dieser Prüfung
Sichtbar sind nur Cookies, die der Server selbst mitschickt. Was ein JavaScript im Browser anlegt, und was im lokalen Speicher landet, lässt sich von außen nicht erkennen. Dafür bräuchte es einen echten Browser. Der Befund ist also eine Untergrenze, keine vollständige Liste.